Die Absolventen und Absolventinnen starten die berufliche KARRIERE entweder:
- direkt nach der Matura (Unternehmen, Banken, öffentliche Einrichtungen, Kammern, Betriebsführerin und Betriebsführer, Gartengestalterin und Gartengestalter, Einrichtungsplanerin und Einrichtungsplaner, Umweltberaterin und Umweltberater) oder
- nach einer weiterführenden Ausbildung im Gesundheitsbereich (in Spitäler, Kuranstalten, Senioreneinrichtungen als Diätassistenin und Diätassistent, Physiotherapeutin und Physiotherapeut, u.a.), in der Ernährungs- und Lebensmittelwirtschaft (im Labor, Management und Controlling), im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendbetreuung, Seniorenbetreuung, Lehrtätigkeiten) oder
- nach dem Abschluss einer Universität (Ernährungswissenschaft, Lebensmitteltechnologie, Biotechnologie, Umwelttechnologie, Tiergesundheit, Raumplanung, Qualitätssicherung, u.v.m.)
BERECHTIGUNGEN:
Die Absolventen und Absolventinnen der HBLA Sitzenberg erhalten mit der Matura:
- die Studienberechtigung für alle Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien
- die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung “Ingenieur” nach dreijähriger einschlägiger Berufspraxis
- Ersatz der Lehre und der Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Berufsfeldern der Landwirtschaft. Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt ohne Besuch eines Vorbereitungslehrganges nach einer mindestens 2-jährigen Verwendung als Facharbeiter und der Vollendung des 21. Lebensjahres.
- den Ersatz der Lehre und Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Ausbildungsbereichen. Es bestehen zahlreiche Anrechnungsmöglichkeiten auf gewerbliche Befähigungen, die sich nach den sogenannten Befähigungsnachweisverordnungen des Wirtschaftsministeriums richten.
- den Ersatz der Unternehmerprüfung » die Befähigung zur Ausübung des Gastgewerbes bei Nachweis einer 2-jährigen facheinschlägigen Tätigkeit
- den Zugang zu allen Berufen in der Europäischen Union, die eine Ausbildung mit Diplomabschluss voraussetzen.