Pflichtpraktikum

Pflichtpraktika als Voraussetzung für die Reife- und Diplomprüfung

Im Rahmen des derzeit gültigen Lehrplans müssen Schülerinnen und Schüler der HBLA Sitzenberg Pflichtpraktika von insgesamt 22 Wochen ablegen. Die erfolgreiche Absolvierung der vollen Praktikumsdauer ist Voraussetzung für die Zulassung zur Reife- und Diplomprüfung. Pflichtpraktika sind ein zentraler Bestandteil der Ausbildung und dienen der Anwendung, Erweiterung und Vertiefung der in den Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie ermöglichen den Schülerinnen und Schülern einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben zu gewinnen, ihre Fähigkeiten zu erweitern und neue Talente zu entdecken. Gleichzeitig lernen sie den ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Wert landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere den bäuerlicher Familienbetriebe, kennen. Ein weiteres Ziel des Praktikums ist die Förderung einer positiven Berufshaltung.

 

Die drei Abschnitte des Pflichtpraktikums

Insgesamt müssen 22 Wochen (154 Wochentage) geleistet werden, wobei sich das Praktikum in drei Abschnitte gliedert:

  • Der erste Abschnitt findet zwischen dem 2. und 3. Jahrgang statt und dauert vier Wochen. Das Praktikum wird durchgängig auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich in Vollzeitbeschäftigung absolviert.
     
  • Der zweite Abschnitt dauert 14 Wochen und erfolgt zwischen dem 3. und 4. Jahrgang. Das Praktikum wird ebenfalls auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Vollzeitbeschäftigung abgelegt und erfolgt durchgängig auf einem Betrieb, um eine umfassende Lernerfahrung zu ermöglichen. Vonseiten der Schule wird es begrüßt, dieses Praktikum im Ausland, idealerweise in einem fremdsprachigen Land, zu absolvieren.
     
  • Der letzte Abschnitt findet zwischen dem 4. und 5. Jahrgang statt und dauert vier Wochen. Das Praktikum wird durchgängig und in Vollzeitbeschäftigung absolviert. Der dritte Abschnitt soll den Schülerinnen und Schülern Unterstützung bei der Berufsentscheidung bieten und Einblicke in verschiedene Berufsfelder ermöglichen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern zu helfen, herauszufinden, welchen Berufsweg sie nach der Matura einschlagen möchten. Es ist möglich, diese Praxis in allen Bereichen mit Bezug auf Inhalte aus fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen zu absolvieren. So wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler in für sie besonders interessante Bereiche hineinschnuppern und diese intensiv kennenlernen können. Die Schülerinnen und Schüler müssen bei Bekanntgabe des Praxisbetriebs die Zuordnung der gewählten facheinschlägigen Tätigkeit zu einem fachtheoretischen oder fachpraktischen Pflichtgegenstand schriftlich formulieren.

 

Auswahl des Praxisbetriebs

  • Der Praktikumsbetrieb muss der Zielsetzung der Fachrichtung Landwirtschaft und Ernährung entsprechen. Es ist eine facheinschlägige Tätigkeit in einem Bereich der Pflichtgegenstände an der HBLA Sitzenberg nachzuweisen.
     
  • Der 1. und 2. Abschnitt des Pflichtpraktikums müssen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt werden. Dies wird bei österreichischen Betrieben durch die Angabe der LFBIS-Betriebsnummer des Praxisbetriebs bestätigt. Bei Auslandspraktika wird dies durch die Organisation der Landjugend gewährleistet.
     
  • Um eine breite Vielfalt an Erfahrungen zu sammeln und die Landwirtschaft in unterschiedlichen Facetten kennenzulernen, ist es wichtig, dass jeder Abschnitt des Praktikums auf einem anderen Betrieb absolviert wird. Daher darf das Praktikum auch nicht am elterlichen Betrieb oder im eigenen Familienunternehmen abgelegt werden.
     
  • Es wird empfohlen, während des Praktikums nicht an der Heimadresse zu wohnen und das Praktikum nicht gemeinsam mit Schulkolleginnen und Schulkollegen am selben Betrieb zu absolvieren. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, eigenständige Erfahrungen zu sammeln und selbstständiger zu werden.
     
  • Passend zum Ausbildungsprofil der Schule wird es besonders begrüßt, wenn die Durchführung des Praktikums in Betrieben erfolgt, die von Betriebsleiterinnen und  Betriebsleitern mit einem Abschluss einer entsprechenden höheren land- und forstwirtschaftlichen Schule geführt werden, die über eine Bio-Zertifizierung verfügen oder als Green-Care-Betriebe anerkannt sind.

 

Auslandspraktikum

Es besteht die Möglichkeit, den zweiten Teil des Praktikums im Ausland zu absolvieren. Ein Auslandspraktikum erweitert die Perspektiven, stärkt die Persönlichkeit und ermöglicht es, neue Kulturen und Sprachen kennenzulernen. Die Landjugend unterstützt die Organisation des Auslandspraktikums und hilft bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen, bei Versicherungen, beim Förderprogramm Erasmus+, bezüglich Visum, Anreise etc. Die Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, die Herausforderung eines Praktikums im Ausland anzunehmen. Nähere Informationen dazu auf: https://landjugend.at/praktikum

Kontakt

Prof.in Mag.a Bettina Dier
Praxiskoordinatorin