5-jährige Ausbildung

Die AUSBILDUNG dauert 5 Jahre und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung (Matura) ab. Diese berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien und nach dreijähriger einschlägiger Berufspraxis zur Standes­bezeich­nung “Ingenieur”.

Die Absolventen und Absolventinnen starten die berufliche KARRIERE entweder:

  • direkt nach der Matura (Unternehmen, Banken, öffentliche Einrichtungen, Kammern, Betriebsführerin und Betriebsführer, Gartengestalterin und Gartengestalter, Einrichtungsplanerin und Einrichtungsplaner, Umweltberaterin und Umweltberater) oder
     
  • nach einer weiterführenden Ausbildung im Gesundheits­bereich (in Spitäler, Kuranstalten, Senioren­einrichtungen als Diätassistenin und Diätassistent, Physiotherapeutin und Physiotherapeut, u.a.), in der Ernährungs- und Lebensmittel­wirtschaft (im Labor, Management und Controlling), im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendbetreuung, Seniorenbetreuung, Lehrtätigkeiten) oder
     
  • nach dem Abschluss einer Universität (Ernährungswissenschaft, Lebensmitteltechnologie, Biotechnologie, Umwelttechnologie, Tiergesundheit, Raum­planung, Qualitätssicherung, u.v.m.)

 

 

BERECHTIGUNGEN:

Die Absolventen und Absolventinnen der HBLA Sitzenberg erhalten mit der Matura:

  • die Studienberechtigung für alle Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien
     
  • die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung “Ingenieur” nach dreijähriger einschlägiger Berufspraxis
     
  • Ersatz der Lehre und der Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Berufsfeldern der Landwirtschaft. Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt ohne Besuch eines Vorbereitungslehrganges nach einer mindestens 2-jährigen Verwendung als Facharbeiter und der Vollendung des 21. Lebensjahres.
     
  • den Ersatz der Lehre und Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Ausbildungsbereichen. Es bestehen zahlreiche Anrechnungsmöglichkeiten auf gewerbliche Befähigungen, die sich nach den sogenannten Befähigungsnachweisverordnungen des Wirtschaftsministeriums richten.
     
  • den Ersatz der Unternehmerprüfung » die Befähigung zur Ausübung des Gastgewerbes bei Nachweis einer 2-jährigen facheinschlägigen Tätigkeit
     
  • den Zugang zu allen Berufen in der Europäischen Union, die eine Ausbildung mit Diplomabschluss voraussetzen.